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Inhalt des Onlineangebotes

 

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Urheber- und Kennzeichenrecht

 

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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Datenschutz

 

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

 

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cocnito Holding GmbH für die Teilnahme an einem Kurs

 

1. Anmeldung

 

Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich und wird von cocnito über den Gruppenverantwortlichen bestätigt. Mit dieser schriftlichen Bestätigung ist die Anmeldung verbindlich.

 

2. Zahlung

 

2.1 Die vollständige Kursgebühr wird mit Beginn der Kurseinheit am Eventtag fällig u. ist vorab in bar dem Kursleiter zu übergeben. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der in der Anmeldebestätigung angegebenen Kursgebühr. Die Teilnahme an einem Kurs ist nur nach erfolgter Bezahlung der Kursgebühr möglich. Die Anmeldung ist nicht übertragbar.

 

2.2 Falls meine Krankenversicherung trotz der Abtretung der Firma Cocnito die Kursgebühren nicht erstattet, gilt: Ich verpflichte mich, der Rückabtretung des Anspruchs von Cocnito an mich zuzustimmen und die Kursgebühr an Cocnito zu zahlen. Den Erstattungsanspruch gegen meine Krankenversicherung mache ich selber geltend. Sollte ein Kursteilnehmer den Kurs am Eventtag abbrechen, trägt er die Kosten für den Kurs.

 

2.3 Cocnito kümmert sich dann um die komplette Abwicklung. Sollte die Krankenkasse nur einen gewissen Prozentsatz der Kurskosten bezahlen, wird die Differenz zur vollen Teilnahmegebühr von der Gesellschaft für mehr Prävention und Gesundheit mbH und Co. KG übernommen.

 

2.4 Wenn ein Kursteilnehmer bei einer Versicherung versichert ist, die ausschließlich an das Mitglied die Kostenerstattung vornimmt, hat der Kursteilnehmer zwei Optionen: Erstens er bezahlt den Kurs im Vorfeld und erhält das Geld dann von seiner Krankenkasse wieder oder zweitens: Die Kursgebühren werden zunächst vom Präventionszentrum Münster beglichen, aber dem Kursteilnehmer dann vom Präventionszentrum mit einer Fälligkeit von vier Wochen nach Kursende in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer erhält von der Firma cocnito eine quittierte Rechnung über die vom Präventionszentrum entrichtete Kursgebühr, die er zwecks Erstattung der Kursgebühren bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Der Erstattungsbetrag (Eigenanteil der Kursgebühren) muss dann auf das Konto des Präventionszentrums gezahlt werden.

 

3. Stornierung

 

3.1 Eine Stornierung des Kurses ist bis sieben Tage vor Kursbeginn kostenlos. Eine solche Stornierung muss schriftlich oder in Textform erfolgen.

 

3.2 Nach Ablauf dieser Frist wird der Kurs voll berechnet, wenn der Teilnehmer den Kurs nicht antritt.

 

4. Mindestteilnehmerzahl

 

4.1 Wenn die Mindestteilnehmerzahl in einem Kurs nicht erreicht wird, behält es sich cocnito vor, den Kurs auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder den Kurs abzusagen. Sie werden telefonisch, per E-Mail oder schriftlich informiert. Bereits eingezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet.

 

5. Teilnahmebescheinigung

 

5.1. Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse als Voraussetzung für die Erstattung. Eine Teilnahmebescheinigung wird nur erteilt, wenn der Teilnehmer an mindestens 80 % des Kurses teilgenommen hat.

 

5.2. Dieses haben wird mit dem Absolvieren der ersten Kurseinheit und des Eventtages erreicht. Sollten der Anspruch an die cocnito Holding abgetreten worden sein, verbleibt die Teilnahmebescheinigung bei cocnito zur Abrechnung.

 

6. Gesundheitliche Risiken

 

6.1 Gesundheitliche Risiken sind vor der Teilnahme vom Teilnehmer selbst eigenverantwortlich (bei ernsten Störungen auch ärztlich) abzuklären. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Risiken der Teilnahme entgegenstehen. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen. Zudem hat der Kursteilnehmer bei der Anmeldung Informationen über relevante gesundheitliche Probleme zu geben, damit eine adäquate Beratung stattfinden kann und im Kurs auf die Probleme eingegangen werden kann.

 

7. Haftung

 

7.1 Cocnito schließt gegenüber dem Teilnehmer jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

 

7.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Teilnehmer zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

 

7.3 Cocnito haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Teilnehmer mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

 

7.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von cocnito, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

 

7.5 Der Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Kurses auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Kursort.

 

8. Kursleiterwechsel

 

8.1 Der Kursanbieter behält sich jederzeit den Einsatz einer anderen qualifizierten Kursleiters vor, falls ein Kursleiter durch Krankheit oder Kündigung ausfallen sollte oder wenn dies aus anderen organisatorischen Gründen erforderlich ist.

 

8.2 Der Wechsel eines Lehrers in einem Kurs ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

9.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.